Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB's)

Stand Januar 2019

1. Offerten
Angebote und Offerten sind ab Offertendatum jeweils 3 Monate gültig (In Pandemiefällen 1 Monat). Alle Aufträge bedürfen unserer schriftlichen Auftragsbestätigung (AB). Mass –und Ausführungsänderung bewirken eine Preiskorrektur und können zu Lieferverzögerungen führen. Preisangaben sind unverbindlich, massgebend ist in jedem Fall die Auftragsbestätigung.

2. Auftragsbestätigungen
Die offerierten Beträge sind bis zur AB freibleibend.
Es gelten folgende Abrechnungsschritte:

  • 30% Bei Bestellung, innert 20 Tagen

  • 30% Bei Produktionsbeginn, innert 20 Tagen

  • 30% Bei Montagebeginn, innert 20 Tagen

  • 10% Nach Abnahme, innert 20 Tagen

Die im Moment der Auftragsbestätigung gültige MWST wird separat ausgewiesen. Die Montage, sofern nicht ausdrücklich in der AB aufgelistet, ist im Betrag enthalten. Allen AB liegen diese Allgemeinen Verkaufs – und Lieferbedingungen in schriftlicher Form als Beilage bei. Sollten diese allgemeinen Bestimmungen einmal fehlen, können unter folgendem Link: www.kuemin-metallbau.ch diese AGB`s ausgedruckt und nachgelesen werden. Mit der rechtsgültigen Unterschrift klärt sich der Vertragspartner mit dem Inhalt der AB und der AGB`s vorbehaltlos einverstanden.


3. Änderungen der Konstruktionen / Pläne
Konstruktions- und fachtechnische Änderungen von Bauteilen behalten wir uns in jedem Falle vor. Pläne und Detailschnitte sowie Konstruktionszeichnungen sind geistiges Eigentum der Kümin Metallbau AG. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch ausgeführt noch Drittpersonen bekanntgegeben werden. Ohne unterzeichnete Werkstatt-Pläne, durch eine berechtigte Person, werden von uns keinerlei Materialbestellungen oder Werkstattarbeiten begonnen oder ausgelöst. Sollten sich nach den genehmigten Plänen noch Änderungen ergeben, können diese unter Berücksichtigung der Kosten, durch die Kümin Metallbau AG erledigt werden. Zeichnungskosten und AVOR- Kosten gehen zu Lasten des Bestellers und werden mittels Regierapport in Rechnung gestellt.

4. Montagebedingungen
Bei Bauten mit mehr als 4 Stockwerken inkl. Erdgeschoss ist bauseitens unentgeltlich Aufzugsmöglichkeiten oder SUVA geprüfte Gerüste, zur Verfügung zu stellen. (Ohne Liftkonstruktionen)
Eine Zufahrtstrasse, die mit einem LKW mit Kran, gut befahrbar ist, gilt als Voraussetzung für die Angebote und die darauf folgende Auftragsbestätigung. Aufträge in höher gelegenen Regionen, die nur über Transportbahnen oder gebührenpflichtige Strassen erreichbar sind, gilt folgendes:
Kostenloses transportieren von Material und Mitarbeiter bis zur Bergstation. Heizungsrohre und elektrische Installationsrohre, ev. Staubsaugerrohre sind der Kümin Metallbau AG unaufgefordert und kostenlos vor Montagebeginn zu lokalisieren. Ohne schriftliche Anzeigen, geht die Kümin Metallbau AG davon aus, dass die Überprüfungen der oben aufgeführten Punkte durchgeführt wurden. Allfällige Schäden durch Spitz- oder Bohrarbeiten lehnen wir ab. Die Kümin Metallbau AG haftet in keinen Fällen für Statik, Bauuntergrund und Bauphysik. (Statik- und Bauphysik-Nachweise, können durch die Kümin Metallbau AG, kostenpflichtig geliefert werden.


5. Preise
Die Einheitspreise (EP) basieren auf den offerierten Mengenangaben pro Position. Weicht die auszuführende Menge um mehr als +/-15% von der offerierten Menge ab, wird ein neuer EP festgelegt, auf der Preisbasis der Offerte. Im Vertrag nicht vorgesehene oder geänderte Leistungen sind auf der Basis der ursprünglichen Kalkulationsgrundlage der SMU (Schweizerische Metallunion )neu zu offerieren und zu vereinbaren.

Im Preise nicht inbegriffen sind:

  • auf Wunsch des Bestellers geleistete Überzeit, Nacht -und Sonntagsarbeit

  • die Bauseitens veranlassten, nicht vorgesehenen Unterbrechungen der Arbeiten in der Werkstatt und auf der Montage

  • Sämtliche Verglasungen ohne Endreinigung

  • die gesetzlich geregelte Mehrwertsteuer. Alle Preise und Bestätigungen sind immer ohne MWST aufgelistet.

  • allgemeine Zuschläge für Verpackung, Fremdtransporte und Energiekosten

  • Paletten und Rahmen oder sonstige Gestelle die zu Transportzwecken verwendet und vom Besteller nicht retourniert werden

  • (Auf der Schlussrechnung wird die MWST offenen deklariert)


6. Regiearbeiten
Arbeiten in Regie und die dadurch verursachten Spesen werden nach effektiven Kosten und Aufwendungen verrechnet. Es bedarf in jedem Falle einen Regierapport, der durch den Besteller zu unterzeichnen ist. Stundenansätze gemäss Jahresliste; Maschinen und Arbeitstundenansätze. Fahrzeuge, Kleinmaschinen und Sondermaschinen sind nicht inbegriffen. Reisezeiten werden wie effektive Arbeitszeiten, ohne Zuschläge abgerechnet.
Bei Eilaufträgen wird ein Express-Zuschlag in der Höhe von Fr. 100. —/pro Auftrag aufgerechnet.

7. Bauseitige Voraussetzungen und Bereitstellungen, kostenlos
Auf gut sichtbaren Stellen ist ein Meterriss anzubringen.
Sämtliche Erd, - Maurer-, Spitz- und Betonarbeiten sowie Eingiess- und Mörtelarbeiten sind bauseits auszuführen. Wird im Wortlaut der AB nichts anders vereinbart sind alle Arbeiten an den Maueranschluss im Preise nicht enthalten. Fugen- und oder Abdichtungen sind wenn möglich durch den Abdichtungsfachmann erstellen zu lassen. Alle Abdeckarbeiten, räumen der Inneneinrichtungen und schützen von Böden und Wänden sowie Einrichtungsgegenständen sind durch den Besteller in eigener Regie zu erledigen. Strom und Stromanschlusskosten 240V bzw. 400V 3P + E/T, Stromanschlusskasten geerdet nach SUVA / EKAS in max. 25 Meter Entfernung. Abschliessbarer und beleuchteter Raum. Gerüst nach SUVA / EKAS Vorschriften, falls die Bearbeitungshöhe mehr als 1 Meter beträgt. Kran mit Bedienung, sofern nichts anderes vereinbart. Gerne stellen wir unserren Miniraupenkran C6e mit Mann gegen Regie 190Fr./h zur Verfügung.

8. Transporte, Ablad und Verpackungen
Alle Transporte erfolgen auf Kundenrisiko. Kann der einwandfreie Empfang der Ware nicht bestätigt werden, insbesondere bei geforderter Baustellenlieferung (die kostenpflichtig sind), geht das Risiko für Diebstahl und / oder Beschädigungen stillschweigend auf den Besteller über.
Die mitgelieferte Verpackung bleibt in jedem Fall unser Eigentum. Alle Verpackungen ausser die Einwegverpackung wird von uns zurückgenommen.
Postpakete bis zu einem max. Gewicht von 30 Kilogramm, werden mit der schweizerischen Post befördert. Die Kosten für Verpackung und Porto werden separat aufgelistet und nach effektivem Aufwand verrechnet. Schwerere oder sperrige Güter, werden, mit einem separat in Rechnung gestellten Speditionsauftrag, abgerechnet.


9. Prüfung der Ware
Nach Erhalt der Ware hat sofort eine Prüfung auf Unversehrtheit stattzufinden. Offensichtliche Mängel müssen spätestens 5 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich gemeldet werden. Verdeckte Mängel sind direkt nach Entdeckung schriftlich zu melden. Allfällige Mängel berechtigen nicht zum Einstellen der Zahlungen oder zum stillschweigenden Abzug an Rechnungen.

10. Zahlungen/ Zahlungsbedingungen
Zahlungen haben immer innert 20 Tagen netto, ohne Abzug zu erfolgen. Der Besteller verzichtet mit der Auftragserteilung auf jede Verrechnungsmöglichkeit. In besonderen Fällen können wir Teil-, Voraus-, Barzahlung oder Sicherstellung verlangen. Bei Auftragserteilung, sowie insbesondere bei Neuaufnahme einer Geschäftsbeziehung ermächtigt uns der Kunde ausdrücklich, Erkundigungen über seine finanzielle Situation einzuholen.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist entfällt ein Skontoabzug. Ungerechtfertigte Abzüge werden in jedem Fall nachbelastet. Regiearbeiten werden mit der Abschlussrechnung gestellt. Diese werden 20 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
Für nicht vertragsgemäss geleistete Zahlungen wird ein Verzugszins von 8% auf die zur Zahlung fällige Summen hinzugerechnet.

11. Zahlungsverzug
Zahlungsverzug berechtigt uns zu Zins -und Unkostenverrechnung. Bei Konkurs oder Nachlassvertrag entfallen alle Rabatte, Boni, Provisionen oder sonstige Vergünstigungen. Ferner werden bei Zahlungsverzug alle offenen Rechnungen fällig und wir sind berechtigt, von jeder Lieferung und jedem Vertrag zurückzutreten.
Weiterer Schadenersatzanspruch bleibt uns vorbehalten.

12. Elektrische Anschlüsse
Alle Elektrischen Anschlüsse erfolgen durch den beauftragten Elektromonteur .


13. Abnahme der Arbeiten
Alle Arbeiten sind direkt nach Fertigstellung durch den Besteller zu kontrollieren und mittels Abnahmeprotokoll zu unterzeichnen. Sollte die Übergabe des Bauwerkes aus einem Grunde verhindert werden, so gilt das Werk innerhalb von 10 Tagen als abgenommen. Später festgestellte offene Mängel und insbesondere Beschädigungen während der Bauphase, können nicht mehr akzeptiert werden.
Glasabnahmen von Fassaden und speziellen Verglasungen werden als Teilabnahme jeweils nach dem Einbau direkt vorgenommen. Nach dem Einbau geht das Gefahrengut auf den Besteller über. Bei teuren Glasanlagen bleibt es dem Besteller überlassen, die Gläser zu schützen oder sogar zu versichern.
Transportschäden sind bei Ankunft der Ware sofort schriftlich festzuhalten und dem Transporteur zur Unterschrift zu unterbreiten. Verspätet angemeldete Transportschäden werden abgelehnt.


14. Fristen
Für Lieferfristen oder Montagefristen gilt, wo nichts anderes vereinbart, der Wortlaut der AB. Ansonsten wird eine minimale Lieferfrist von ca. 6-8 Wochen vorausgesetzt.
Der Unternehmer hat in besonderen Fällen Anspruch auf Erstreckung der vertraglichen Frist. Erfordert eine Bestellungsänderung die Anpassung einer vertraglichen Frist, so hat der Unternehmer Anspruch auf eine angemessene Fristverlängerung. Terminänderungen verursacht durch andere Unternehmer, sind der Kümin Metallbau AG in jedem Fall schriftlich mitzuteilen. Es werden neue Termine zwischen der Bauherrschaft, oder dessen Vertreter und der Kümin Metallbau AG besprochen und schriftlich festgehalten.

15. Demontagen
Demontage, Abtransport und fachgerechte Entsorgung erfolgt auf Wunsch des Besteller. Die Kümin Metallbau AG garantiert dem Käufer, dass die Materialien getrennt, und auf der entsprechenden Deponie entsorgt werden. Schäden, verursacht durch die Demontage sind vom Bauherr selber wieder herzustellen.
Eine Verrechnung der Reparaturkosten ist ausgeschlossen und in jedem Fall durch den Besteller zu begleichen.

16. Arbeitszeiten
Die Arbeitszeiten werden wie folgt festgesetzt:
MO-DO: 07.00-17.00 Uhr, FR. 07.00-16.00 Uhr. Samstag / und oder Sonntagsarbeit werden zusätzlich und separat in Rechnung gestellt. Die Zuschläge werden gemäß Richtlinien der AM Suisse abgerechnet. Die Kümin Metallbau AG unterhält keinen Pikett –und Unterhaltsdienst.

17. Garantie
2 Jahre gewähren wir Garantie auf die von uns hergestellten, gelieferten und -oder montierten Bauteile. Elektrotechnische Komponenten jeweils ein Jahr ab Einbaudatum. Sie erstreckt sich ausschließlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware. Diese wird kostenlos ersetzt. Allfällige Mehraufwendungen wie Montagekosten zusätzliche Anfahrt und Spesen werden nicht vergütet. Ausgeschlossen von der Garantie sind: Reparaturkosten, Kosten in Folge Feuchtigkeit, falsche Bauanschlüsse oder fehlerhafte Materialwahl des Bauanschluss, unsachgemässe Bedienung, Vandalismus oder unvorhersehbare Witterungseinflüsse. Verschleißteile und Kittfugen fallen nicht unter die Garantieleistungen. Änderungen an montieren Teilen, Abschrauben von Sicherheitstechnischen Vorkehrungen, oder Manipulation an Türschliesser, E-Öffner oder Feststeller. Instruktion, Produkt – und Gewährleistungsinformation Gebrauchsanweisungen oder sonstige Hinweisen, die der Vermeidung der Produkteschäden dienen, haben eine sofortige Auflösung der Garantieansprüche zur Folge.
Reinigung mit abrasiven kratzenden Gegenständen, von Gläsern, beschichteten Oberflächen, oder geschliffenem Edelstahl rostfrei sind untersagt. Einsatz von Streusalz bei Glatteis, ist ausdrücklich, nur bei einer Materialqualität die dafür geeignet ist anzuwenden, und muss zwingend mit der Kümin Metallbau AG vor der ersten Anwendung abgesprochen werden. Reinigungsmittel mit ätzenden Wirkstoffen können die fertigen Bauteile angreifen und sind zu vermeiden. Forderungen ohne vorherige Absprache werden nicht akzeptiert.

Garantiescheine sind nicht automatisch Vertragsbestandteil können aber im Aufwand ausgestellt werden.

  • Solidarbürgschaft 2 Jahre bis 20’000 Fr. Kosten: 200 Fr.

  • Solidarbürgschaft 2 Jahre bis 50’000 Fr. Kosten: 250 Fr.

  • Solidarbürgschaft 2 Jahre bis 100’000 Fr. Kosten: 300 Fr.

  • Solidarbürgschaft 2 Jahre bis 125’000 Fr. Kosten: 350 Fr.

  • 5 Jahres Bürgaschaften auf Anfrage

18. Eigentumsvorbehalt
Die geliefert bewegliche Ware, die nicht fest mit dem Bauwerk verbunden wird, bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in jedem Fall Eigentum der Kümin Metallbau AG . Die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes vorbehalten. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

19. Gerichtstand
Der Gerichtstand befindet sich am Geschäftssitz der Kümin Metallbau AG, 9245 Oberbüren, St.Gallen

Ausgabe August 2023